Sachen gibt’s, die gibt’s gar nicht. Das in letzter Zeit in den Medien sehr präsente Portal YouTube (Rechteprobleme mit der Musikindustrie) hat ja bekanntermaßen allerlei Seltenes und Schräges zu bieten. Schräg, aber doch irgendwie nett ist der Clip mit dem Titel “Dummer Allgäuer erklärt Usenext”. Die Tonqualität des Ganzen ist zwar unter aller Kanone, aber auf was für Ideen manche Menschen kommen doch einen näheren Blick wert. Da ich selbst Allgäuer bin stelle ich mal anheim, dass der Dialekt nicht von einem echten Allgäuer stammt, aber ich kann mich auch täuschen…
Dummer Allgäuer erklärt Usenext
Usenext Testaccount kündigen
Da viele sich fragen, wie man sich bei den verschiedenen Usenet Providern abmeldet und fristgerecht kündigt, heute einmal ein Tutorial, wie leicht es ist einen Testaccount z.B. bei Firstload zu kündigen.
Automatische Verlängerung?
Jein – viele User denken, dass sie sofort ein Abo eingehen wenn sie sich bei Firstload zum Beispiel anmelden und beschweren sich dann lautstark in Foren über die angebliche “Abzocke”. Um dies klar zu stellen drei einfache Fakten:
- Der Firstload Testzugang ist die vollen 14 Tage kostenlos
- Nach 14 Tagen geht der Testaccount in ein ABO über, aber nur wenn ihr nicht vorher kündigt!
- Die Kündigung des Testaccounts geht ganz einfach per Mausklick im Kundenbereich oder Schriftlich!
Wenn ein Kunde z.B. 14 Tage den Zugang testet und dann nicht kündigt, geht der Account am 15. Tag in ein Abo über, kündigt er am 14. Tag wird der Account deaktiviert. Falls man jedoch nicht von dem Service überzeugt ist oder aus anderen Gründen den Account nicht weiter nutzen will, sollte man es nicht versäumen, rechtzeitig zu kündigen. Dieses Versäumnis ist jedoch nicht die Schuld von Firstload, sondern die des Users – ich finde es überaus fair dass man den Dienst gratis 14 Tage testen kann.
Kündigen, aber wie?
Wer nun immer noch nicht glaubt, die Kündigung sei schwer durchzuführen, bzw. nicht glaubt dass man beim Test keinerlei Risiken eingeht, der kann sich hier überzeugen wie einfach es ist zu kündigen.
- Einloggen unter firstload.de oben rechts (Kundenbereich)
- Im linken Menü auf Kündigen gehen
- Die Kündigung nochmals bestätigen:

- Kündigungsbestätigung kommt dann unverzüglich per Mail
- Das wars, der Account ist gekündigt.
Ich hoffe ein bisschen Aufklärungsarbeit geleistet zu haben und wünsch euch viel Spaß im Usenet mit Firstload. Wer jetzt einen eigenen Testaccount 14 Tage gratis testen wil kann dies gerne tun.
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Usenext weiterhin Marktführer unter den Usenet Providern
Auch knapp 3 Jahre nach dem Start ist Usenext weiterhin der Marktführer unter den deutschen Usenet Providern. Hohe Downloadgeschwindigkeiten, günstige Preise und top Support machen Usenext zum Testsieger unter den deutschen Usenet Anbietern!
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IVD gegen Usenext
Wieder einmal ein Rechtsstreit und eine (kaum verständliche) Entscheidung im Kampf diverser nationaler und internationaler Interessensgruppen gegen den Usenet Provider Usenext: Wie in diesem Bericht nachzulesen, hat der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD) gegen das Portal usenext.de und den zugehörigen Betreiber, die Firma Aviteo, eine einstweilige Verfügung erwirkt. Gegenstand dieser einstweiligen Verfügung ist im wesentlichen die Aufforderung, außerhalb geschlossener Newsgruppen keine Bewerbung des Angebots usenext.de in Form von pornografischen Bilder zu ermöglichen. Weiterhin darf nicht damit geworben werden, dass auf den Usenext-Servern pornografische oder gar indizierte Filme heruntergeladen werden können.
Initiator des ganzen Unsinns war – wie bereits angemerkt – der Interessenverband des Video- und Medienfachhandels in Deutschland (IVD). Das Landgericht München gab Mitte Mai 2008 der Argumentation statt, dass die Bewerbung des Binary-Newsgroup Zugangs in dieser Form die Jugend gefährde. Viel gewichtiger dürfte jedoch die Angst des Verbandes um die eigenen Einnahmen sein – so viel zum Thema Scheinheiligkeit…
Zur Frage der gebotenen Inhalte an sich kann man stehen wie man will: Usenext (und viele andere Binary Newsgroup Anbieter) vermitteln einen Zugang zu Newsgroups, welche den Download von Dateien ermöglichen. Die rechtliche Haftbarkeit des Usenet Providers für die angebotenen Dateien sei dahingestellt, aber darum ging es vor dem Münchner Landgericht auch gar nicht. Vielmehr wurde die Bewerbung in jugendgefährdender Form in Frage gestellt. Nur – und das zurecht – bemerkte Aviteo hierzu, dass mit einem derartigen Urteil das komplette (!) Affiliate Marketing in Frage gestellt wird. Bei aller Liebe: Aviteo hat wohl kaum eine Möglichkeit zu überprüfen wie hunderttausende Affiliates das Produkt usenext.de vermarkten…
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